Pressemitteilung

Endlich ab Pfingsten wieder Blumen und Brötchen am 1. Feiertag

Seit Inkrafttreten des Ladenöffnungsgesetzes kritisierten Verbraucher und Einzelhändler, dass zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten ausschließlich am 2. Feiertag Blumenhändler und Bäcker öffnen durften.

Rainer Schmeltzer, SPD-Landtagsabgeordneter: „Trotz breiter Kritik von Einzelhändlern und Verbrauchern hielt die damalige schwarz/gelbe Landesregierung an dieser unsinnigen Regelung fest. Mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes haben wir nun unser Versprechen in die Tat umgesetzt und die alte Regelung wieder verankert. Zukünftig gibt es wieder die Möglichkeit, an dem jeweils 1. Feiertag Brötchen und auch wieder frische Blumen zu kaufen. An Pfingsten besteht hierzu erstmals die Möglichkeit.“